Der Kindergarten ist nach Maßnahme der Bestimmung des OÖ KBG für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Kindergartengruppe mit Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr geführt.

 

Es besteht eine Kindergartenpflicht vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

 

Für die Aufnahme ist ein Aufnahmegespräch mit den Eltern des Kindes erforderlich. Das Aufnahmegespräch erfolgt meist im März. Die genauen Termine werden immer im Gemeindeblatt veröffentlicht.

 

Zum Aufnahmegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

·         Geburtsurkunde/Sozialversicherungsnummer

·         Impfbescheinigung

·         Ärztliche Bescheinigung ist nachzubringen

 

 

Abmeldung:

Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleiterin zu erfolgen. Für die Monate Juni und Juli ist keine Abmeldung möglich.

 

Widerruf der Aufnahme:

Die Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn

a)        die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht erfüllen

b)       nachweislich eine andere Form der Bildung, Betreuung und Pflege den Bedürfnissen des Kindes besser gerecht wird.